Ab dem 23.08.2021 gilt die 25. Corona Bekämpfungsverordnung.
Die 3G-Regelung wird ab einem Inzidenzwert von 35 wieder eingeführt.
Daher sind wir verpflichtet entsprechende Nachweise im Trainingsbereich zu kontrollieren.
Nachweispflicht:
- Geimpft (mind. 14 Tage vollständig)
- Genesen (max. 6 Monate)
- Getestet (gültiger PCR- oder Antigentest)
Wir freuen uns auf Euer Kommen!